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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite landkreis-peine.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zum überwiegenden Teil vereinbar.

Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf oder nutzen Sie das Fehler-Formular unten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Einzelne PDF-Dateien sind gegebenenfalls nicht OCR-optimiert. Aufgrund sehr großer Archiv-Bestände ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig.

Nicht barrierefrei sind die PDF-Dokumente

  • Produkthaushalt des Landkreises Peine 2023 und
  • Produkthaushaltes des Landkreises Peine 2024

unter der Rubrik Startseite - Aktuelles - Haushalt, da eine barrierefreie Erstellung dieser Dokumente mit 1450 bzw. 1577 Seiten einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand erfordern würde.

Zudem sind die PDF-Dateien Integrationsmonitoring des Landkreises Peine 2020/2021 sowie Integrationskonzept des Landkreises Peine unter der Rubrik Startseite - Themen & Leistungen - Themen - Migration & Teilhabe derzeit noch nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 8. Januar 2024 erstellt.

Feedback-Prozess

Wir bemühen uns, die Internetseite des Landkreises Peine für die Nutzerinnen und Nutzer fehler- und barrierefrei anzubieten.

Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie unser Formular „Fehler melden“ nutzen, um die Kreisverwaltung zu kontaktieren.

Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können.

Fehler melden

Oder kontaktieren Sie direkt Katja Schröder vom Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit:

Wir sind bestrebt, Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 7 Arbeitstagen zu geben.

Schlichtungsverfahren 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, zu lösen. Das Ziel ist es, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: