Untere Bauaufsichtsbehörde
Der niedersächsische Landtag hat am 10.11.21 die Novellierung der Nds. Bauordnung (NBauO) beschlossen, welche zum 01.01.2022 in Kraft treten wird. Mit Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr auch die vollständige, digitale Abwicklung von Baugenehmigungsverfahren für Antragstellerinnen und Antragsteller in Niedersachsen gesetzlich vorgegeben. Dies betrifft sowohl die digitale Antragstellung als auch die elektronische Kommunikation. Die Übergangsvorschriften regeln eine Umsetzungsfrist bis zum 01.01.2024. Digitale Bauvorlagen können derzeit leider noch nicht beim Landkreis Peine eingereicht werden. Sobald diese Möglichkeit besteht, informieren wir über die Presse, unsere Social-Media-Kanäle sowie auf der Homepage.
Als Untere Bauaufsichtsbehörde ist der Landkreis Peine, vertreten durch den Fachdienst Bauordnung und Raumordnung, für die Einhaltung der baurechtlichen Erfordernisse nach z.B. dem Baugesetzbuch oder der Niedersächsischen Bauordnung zuständig. Zu den Aufgaben des Fachdienstes gehören insbesondere die Überprüfung und Genehmigung Ihrer Bauvorhaben, die Bearbeitung und Eintragung von Baulasten, die Überwachung von Vorhaben innerhalb des Landkreises Peine und das bauaufsichtliche Einschreiten.
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Der Fachdienst Bauordnung und Raumordnung ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Bauen und Wohnen im Landkreis Peine.
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