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Baum- und Grünflächenpflege an Kreisstraßen

Der Landkreis Peine ist für folgende Pflegearbeiten im Bereich von Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften zuständig:

- Pflegearbeiten an Straßenbäumen und Sträuchern

- Pflegen von Banketten und sonstigen Straßenseitenräumen

- Pflege von Gräben

- Pflege von Ausgleichsflächen für Straßenbaumaßnahmen 

Hinweis:

Sofern eine Kreisstraße durch eine Ortschaft führt und die zu pflegende Grünfläche oder der Straßenbaum sich innerhalb der Ortschaft hinter einem Bordstein am Straßenrand befindet, ist in den allermeisten Fällen die eigene Gemeinde oder die Stadt Peine für die Pflege zuständig.    

Wichtig:

Für die Baum- und Grünflächenpflege an Bundesstraßen und Landesstraßen ist die Straßenmeisterei Ilsede im Geschäftsbereich Wolfenbüttel zuständig.

Für die Baum- und Grünflächenpfleg an Stadtstraßen innerhalb der Stadt Peine und den zugehörigen Ortsteilen (Berkum, Dungelbeck, Duttenstedt, Eixe, Essinghausen, Handorf, Röhrse, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt, Stederdorf, Vöhrum, Wendesse, Woltorf) ist die Stadtverwaltung der Stadt Peine zuständig. 

Für die Baum- und Grünflächenpflege an Gemeindestraßen innerhalb aller anderen Ortschaften im Landkreis Peine ist die jeweilige Gemeindeverwaltung (Vechelde, Lengede, Ilsede, Wendeburg, Edemissen, Hohenhameln) zuständig.

In bedrohlichen und gefährlichen Fällen wenden Sie ich bitte an die zuständige Polizeidienststelle oder die Integrierte Regionalleitstelle.   

Anmerkung:

 Für die Pflegearbeiten im Bereich kreiseigener Grundstücke wie zum Beispiel:

- Kreishaus I und II

- Zeltplatz Eltze

- kreiseigene Schulen (z.B. in der Stadt Peine, in Vöhrum, in Vechelde, in Hohenhameln, in Edemissen, in Wendeburg)

- Gesundheitsamt

- sonstige Immobilien des Landkreis Peine

ist der Immobilienwirtschaftsbetrieb des Landkreis Peine zuständig.