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Natur & Landschaft

Ziel und Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist es, die Natur und Landschaft auf  Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen  auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
  • die biologische Vielfalt
  • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert ist.Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und - soweit erforderlich - die Wiederherstellung von Natur und Landschaft.

Nähere Informationen finden Sie unter den nachstehend aufgeführten Themen. Dort finden Sie auch jeweils Ihre Anprechperson.

Artenschutz

Baumaßnahmen & Planung

Förderprogramme

Landschaftsrahmenplan

Schutzgebiete

Niedersächsischer Weg