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Asylbewerber

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden Ausländern gewährt, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland besitzen.

Durch sogenannte Grundleistungen wird der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes abgedeckt, sofern das verfügbare Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner Familienangehörigen, die im Haushalt leben, nicht ausreichen.

Darüber hinaus erhalten Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Außerdem werden sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt gewährt.