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Prostituiertengesetz

Das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) ist am 01.07.2017 in Kraft getreten. Ziel des bundesweiten Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Gesetz soll darüber hinaus helfen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution zu bekämpfen.

Zu den wesentlichen Kernelementen des ProstSchG zählt u.a. die Einführung einer Anmeldepflicht für in der Prostitution tätige Personen sowie eine Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsgewerben.