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Kinder-, Jugend- & Zahnärztlicher Dienst

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Peine zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeitet er mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen und ist Ansprechpartner dieser Institutionen.

Auch für Eltern und Erziehungsberechtigte stehen die Mitglieder des Teams als Ansprechpartnerinnen bei Fragen zur Gesundheit und zur Entwicklung ihrer Kinder telefonisch zur Verfügung. Bei Bedarf werden weitere Kontakte und Maßnahmen besprochen. Die Kontaktdaten finden Sie unten.

Ein großes Aufgabenfeld ist die Planung und Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen – auch Einschulungsuntersuchungen oder Schuluntersuchungen genannt. Die Untersuchungen finden in der Zeit von September bis Mai / Juni statt. Die Eltern melden ihre Kinder in der zuständigen Grundschule an ihrem Wohnort an. In Kooperation mit den Schulen werden alle Familien zu einem Untersuchungstermin eingeladen. Weitere Informationen finden Sie unten unter den „Angeboten“.

Der Kinder - und Jugendärztliche Dienst hat Vorschläge für die Beschäftigung und Förderung von (Vorschul-)Kindern erstellt. Interessierte Eltern können dieses Informationsmaterial in Kürze als „Merkblätter“ in der Randspalte rechts in der Rubrik "Dokumente" abrufen.

Angebote des KJÄD

Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen (Schuluntersuchungen / Einschulungsuntersuchungen):

Mit der Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder dieser Altersstufe erreicht und hinsichtlich ihrer individuellen Fähigkeiten, Förderungsmöglichkeiten und gesundheitlichen Risiken beraten. Die Untersuchung wird nach dem SOPHIA-Programm durchgeführt. In Niedersachsen arbeiten 30 Gesundheitsämter nach diesen Richtlinien.

In Kooperation mit den Meldeämtern und den Grundschulen werden alle schulpflichtig werdenden Kinder erfasst. Alle Familien erhalten in der Zeit von September des Vorjahres bis etwa Mai / Juni des Einschulungsjahres einen Termin für die Untersuchung. Bei der Reihenfolge der Terminvergaben werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt – unter anderem des Alter der Kinder – und es finden auch terminliche Abstimmungen mit den Schulen statt.

Bei Fragen und Beratungswünschen / besonderem Bedarf an Beratung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des KJÄD (unter AnsprechpartnerInnen). Weitere Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten: in Kürze verfügbar

          Bürgerinformation Schuleingangsuntersuchung

Der KJÄD hat Informationsmaterial zusammengestellt für die häusliche Unterstützung, Beschäftigung und Förderung von (Vorschul-) Kindern. Die Merkblätter zu unterschiedlichen Themenfeldern können Sie gerne nutzen:

In Kürze sind hier die Merkblätter zu finden…

Merkblatt Vorschulübungen Seite 1

Merkblatt Vorschulübungen Seite 2

Merkblatt Zahl- und Mengenverständnis

Merkblatt Feinmotorik Seite 1

Merkblatt Feinmotorik Seite 2

Merkblatt auditive Wahrnehmung

Kinder und Jugendliche, die neu in das Niedersächsische Schulsystem einsteigen – beispielsweise als Migranten zuziehen – können auch in höheren Klassenstufen (nicht nur zur Einschulung in den ersten Jahrgang) eine Einstiegsuntersuchung nutzen und sich beraten lassen zu besonderen Bedarfen oder Fördermöglichkeiten. In Kooperation mit den Schulen des Landkreises werden diese Untersuchungen individuell geplant. Bei Beratungsbedarf können sich sowohl Schulen als auch Familien an den KJÄD wenden.

Entwicklungsdiagnostik in Kindergärten:

In den Kindertagesstätten des Landkreises wird für 4jährige Kinder eine ärztliche Diagnostik und Beratung hinsichtlich ihres Entwicklungsstandes und eventueller Fördermöglichkeiten angeboten. Bei Bedarf werden konkrete Hilfen vermittelt. Das Angebot richtet sich an Kindertagesstätten, welche die Untersuchungstermine mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vereinbaren und mit denen eng zusammengearbeitet wird. Eltern, deren 4jähriges Kind keine Betreuungseinrichtung besucht, können über das Gesundheitsamt (Frau Wolters) einen Termin vereinbaren.

Gesundheitsberichterstattung:

Die Daten der Schuleingangsuntersuchungen werden in anonymisierter Form statistisch ausgewertet. So kann ermittelt werden, in welchen regionalen Gebieten oder bei welchen Bevölkerungsgruppen, zu welchen Themenein besonders hoher Handlungsbedarf besteht. Ziel ist es präventiv tätig zu werden und Ressourcen entsprechend einzusetzen, um Fehlentwicklungen vorzubeugen oder ihnen entgegen zu wirken. Datenauszüge werden auch für Jugendhilfeplanungen und Bildungsberichte ausgewertet.

Die regionalen Daten werden anonymisiert auch dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt übermittelt. Da eine Vielzahl der niedersächsischen Gesundheitsämter nach den obengenannten Richtlinien untersuchen, können die Daten auch für überregionale Auswertungen genutzt und Berichte erstellt werden.

Kindergesundheitsberichte der letzten Jahre können Sie in Kürze hier einsehen.


Gutachten für Förderbedarf und Eingliederungshilfen nach dem Bundesteilhabegesetz und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz:

Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen benötigen für die Gewährung von Förderungsmaßnahmen ein amtsärztliches Gutachten. Die Anträge hierfür werden beim Fachdienst Soziales des Landkreises Peine gestellt. Diese Anträge werden dann zur ärztlichen Begutachtung an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst weitergeleitet. Der KJÄD nimmt Kontakt zu den Familien auf und vereinbart Termine für die Begutachtung.

Durchführung des Sprachheilsprechtages durch den Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte:

Kinder mit auffälliger Sprachentwicklung sollten frühzeitig dem behandelnden Kinderarzt vorgestellt werden, der dann entscheidet, ob eine ambulante Logopädie erforderlich ist. Reicht diese Maßnahme allein nicht aus, empfiehlt sich eine Vorstellung beim Sprachheiltag im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Der KJÄD berät und vergibt Termine für die Vorstellung der Kinder beim Sprachheiltag. Gegebenenfalls kann eine Vermittlung in den Sprachheilkindergarten erfolgen.

Impfberatung für Kinder und Jugendliche:

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen und auch bei anderen Vorstellungsterminen erfolgt eine Impfberatung für jedes Kind. Die Impfpässe werden auf der Grundlage der jeweils aktuellen STIKO-Empfehlungen geprüft und eine individuelle Impfempfehlung ausgesprochen. Die Impfungen sollten dann durch den behandelnden Haus- oder Kinderarzt durchgeführt werden. Auf diese Weise wird zu einer Verbesserung des Impfschutzes beigetragen.

Ein Masernimpfschutz wird den Eltern kostenlos bescheinigt. Dieser kann zur Vorlage in einer Kita oder Schule verwendet werden, wie es das Masernschutzgesetz vorsieht.

Hier finden Sie in Kürze die Informationen zu Schutzimpfungen.

Mitarbeit an und Unterstützung von Präventionsmaßnahmen:

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst beteiligt sich in Kooperation mit anderen Fachbereichen – beispielsweise dem Jugendamt – und Einrichtungen an Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung.

Beratung von Erziehungsberechtigten, LehrerInnen und ErzieherInnen:

Bei besonderen gesundheitlichen oder entwicklungsbedingten Problemen, die beispielsweise im Kindergarten oder in der Schule auftreten, bietet der KJÄD seine beratende oder vermittelnde Funktion an.

für den KJÄD Dr. Bettina Kiessling-Klamka

Stand 12/2022


Ansprechpartner*innen

Sekretariat

Frau Petra Vogtherr

Fachdienst Gesundheitsamt

Hopfenstraße 4
31224 Peine

Frau Bettina Reusche

Fachdienst Gesundheitsamt

Hopfenstraße 4
31224 Peine

Ärztinnen:

Fachärztin für Kinderheilkunde

Frau Dr. Sabine Meltzow

Fachdienst Gesundheitsamt

Hopfenstraße 4
31224 Peine

Fachärztin für Innere Medizin

Frau Dr. Bettina Kiessling-Klamka

Fachdienst Gesundheitsamt

Hopfenstraße 4
31224 Peine

Fachärztin für Kinderheilkunde

Frau Dr. Jessica Trapp

Fachdienst Gesundheitsamt

Hopfenstraße 4
31224 Peine

Fachärztin für Kinderheilkunde

Frau Dr. Katrin Hinzmann

Fachdienst Gesundheitsamt

Hopfenstraße 4
31224 Peine

Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen

Frau Elisabeth Kleineidam

Fachdienst Gesundheitsamt

Maschweg 21
31224 Peine

Assistenz:

Frau Uta Wolters

Fachdienst Gesundheitsamt

Hopfenstraße 4
31224 Peine

Angebote

Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen:

Mit der Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder dieser Altersstufe erreicht und hinsichtlich ihrer individuellen Fähigkeiten, Förderungsmöglichkeiten und gesundheitlichen Risiken beraten. Die Untersuchung wird nach dem SOPHIA-Programm ( Sozialpädiatrisches Programm Hannover Jugendärztliche Aufgaben) durchgeführt. In Niedersachsen arbeiten 30 Gesundheitsämter nach diesen Richtlinien.

Entwicklungsdiagnostik in Kindergärten:

In den Kindertagesstätten des Landkreises wird für 4jährige Kinder eine ärztliche Diagnostik und Beratung hinsichtlich ihres Entwicklungsstandes und eventueller Fördermöglichkeiten angeboten. Bei Bedarf werden konkrete Hilfen vermittelt. Das Angebot richtet sich an Kindertagesstätten, welche die Untersuchungstermine mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vereinbaren und mit denen eng zusammengearbeitet wird. Eltern, deren 4jähriges Kind keine Betreuungseinrichtung besucht, können über das Gesundheitsamt (Frau Wolters) einen Termin vereinbaren.

Gesundheitsberichterstattung:

Die Daten der Schuleingangsuntersuchungen werden anonymisiert und statistisch ausgewertet. So kann ermittelt werden, in welchen regionalen Gebieten oder bei welchen Bevölkerunggruppen ein besonders hoher Handlungsbedarf besteht, um Fehlentwicklungen vorzubeugen oder ihnen entgegen zu wirken. Da eine Vielzahl der niedersächsischen Gesundheitsämtern nach den obengenannten Richtlinien untersuchen, können die Daten überregional ausgewertet werden.

Gutachten für Förderbedarf und Eingliederungshilfen nach dem Bundesteilhabegesetz und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz:

Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen benötigen für die Gewährung von Förderungsmaßnahmen ein amtsärztliches Gutachten. Die Anträge hierfür werden beim Fachdienst Soziales des Landkreises Peine gestellt. Diese Anträge werden dann zur ärztlichen Begutachtung an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst weitergeleitet.

Durchführung des Sprachheilsprechtages durch den Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte:

Kinder mit auffälliger Sprachentwicklung sollten frühzeitig dem behandelnden Kinderarzt vorgestellt werden, der dann entscheidet, ob eine ambulante Logopädie erforderlich ist. Reicht diese Maßnahme allein nicht aus, empfiehlt sich eine Vorstellung beim Sprachheiltag im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Gegebenenfalls kann eine Vermittlung in den Sprachheilkindergarten erfolgen.

Impfberatung für Kinder und Jugendliche:

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen erfolgt eine Impfberatung für jedes eingehende Schulkind. Darüber hinaus führt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst jährlich eine Impfkampagne in den 7. Klassen aller weiterführenden Schulen durch. Die Impfpässe der Jugendlichen werden auf der Grundlage der jeweils aktuellen

geprüft und eine individuelle Impfempfehlung ausgesprochen. Die Impfung sollte dann durch den behandelnden Haus- oder Kinderarzt durchgeführt werden. Auf diese Weise wird zu einer Verbesserung des Impfschutzes der Heranwachsenden beigetragen.

Teilnahme und Unterstützung von Präventionsveranstaltungen:

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst beteiligt sich aktiv an den Präventionsmaßnahen in Kindergärten und Schulen. Darüber hinaus kann die Nutzung von bereits vorhandenen Projekten angebahnt werden.

Beratung von Erziehungsberechtigten, Lehrer/innen und Erzieher/innen:

Bei besonderen gesundheitlichen oder entwicklungsbedingten Problemen, die beispielsweise im Kindergarten oder in der Schule auftreten, bietet der KJÄD seine beratende oder vermittelnde Funktion an.

siehe auch: Medizinischer Fachdienst/Jugendärztlicher Dienst - Dienstleistungen im Bürgerservice Niedersachsen

Zahngesundheitsfürsorge

Jugendzahnpflege

Die Jugendzahnpflege ist ein Teil der Jugendgesundheitsfürsorge.

Der Arbeitskreis Jugendzahnpflege im Landkreis Peine wurde am 01.01.1986 unter Beteiligung des Landkreises Peine, der Zahnärztekammer Niedersachsen - Kreisstelle Peine - , dem Schulaufsichtsamt Peine und den ortsansässigen Krankenkassen gegründet.

Angebote

Bei den Maßnahmen der Jugendzahnpflege handelt es sich um eine Pflichtaufgabe gemäß § 5 Absatz 3 des Niedersächsischen Öffentlichen Gesundheitsdienstgesetzes in Verbindung mit § 21 Absatz 1 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches.

Dazu zählen:

  • Durchführung von zahnärztlichen Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte.
  • Durchführung von zahnmedizinischen Gruppenprophylaxemaßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen durch Zahnprophylaxefachkräfte

Ziele dieser Maßnahmen

Der Arbeitskreis Jugendzahnpflege mit Geschäftsführung beim Gesundheitsamt des Landkreises Peine trägt im Rahmen seiner Arbeit ständig zur Verbesserung der Zahngesundheit bei. Aufgabe, Interesse und Ziel sind:

  • Früherkennung von Karies, Zahnfehlstellungen und Zahnfleischerkrankungen
  • kompetente Beratung und Abgabe von Empfehlungen
  • Motivierung zum regelmäßigen Zahnarztbesuch
  • Senkung der Kariesrate und Erhöhung des Sanierungsgrades
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit zur Verbesserung der Mundhygiene und zahngesunder Ernährung
  • Beobachtung der Bevölkerungsgesundheit
  • Erstellung anonymisierter Zahngesundheitsberichte

Arbeitskreis Jugendzahnpflege

Geschäftsführung

z.Zt. nicht besetzt

Zahnprophylaxefachkraft

Frau Stefanie Biermann

Fachdienst Gesundheitsamt

Hopfenstraße 4
31224 Peine

Zahnprophylaxefachkraft

Frau Jaqueline Wiegmann

Fachdienst Gesundheitsamt

Hopfenstraße 4
Standort Hopfenstr. 4
31224 Peine

Abrechnung/Statistik

Frau Patricia Böhm

Fachdienst Gesundheitsamt

Maschweg 21
31224 Peine