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Aktuelle Beteiligungsverfahren

Der Fachdienst Umwelt führt in seinem Zuständigkeitsbereich diverse Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hier finden Sie die entsprechenden Antragsunterlagen und Anschreiben.

Aktuelle Beteiligungsverfahren:

Untere Wasserbehörde

Aktuell gibt es keine Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.


Untere Naturschutzbehörde

Aktuell gibt es keine Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Untere Immissionsschutzbehörde

Öffentliche Bekanntmachung - Windpark Oelerse

Der Landkreis Peine hat der WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Am Torfstich 11, 31234 Edemissen, am 13.08.2026 eine Genehmigung gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274),  zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 348), i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), erteilt.

Gegenstand des Verfahrens war die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung der Nebenbestimmungen Nr. 5.3.7, Nr. 5.3.8 und Nr. 5.3.9 der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 27.09.2023 sowie der Nebenbestimmung Nr. 6.8, Nr. 6.9 und Nr. 6.10 der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 04.07.2024.

Es wird gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid vom 13.08.2026 mit Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen versehen ist, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen.

Der vollständige Bescheid vom 13.08.2026 einschließlich seiner Begründung kann hier in der Zeit vom 14.09.2026 bis einschließlich 25.09.2026, eingesehen werden. 

Daneben ist in diesem Zeitraum eine persönliche Einsichtnahme in den Genehmigungsbescheid und seine Begründung im Dienstgebäude des Landkreises Peine, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, Fachdienst Umwelt, Zimmer 6219, 31226 Peine während der Dienstzeiten

Montag              8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag            8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Mittwoch           nur nach Terminvereinbarung

Donnerstag       8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitag                8.30 Uhr – 12.00 Uhr

möglich.

Der Bescheid und seine Begründung können ab sofort und bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Peine angefordert werden. Die Anforderung kann schriftlich gegenüber dem Landkreis Peine erfolgen, Werner-Nordmeyer-Str. 19 A, 31226 Peine oder elektronisch unter der Adresse umwelt@landkreis-peine.de, § 10 Abs. 8 Satz 9 BImSchG.

Gemäß §§ 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i.V.m. § 21 a der 9. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen werden nachstehend der verfügende Teil des Genehmigungsbescheides (Tenor) und die Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt, § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG.