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Aktuelle Beteiligungsverfahren

Der Fachdienst Umwelt führt in seinem Zuständigkeitsbereich diverse Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hier finden Sie die entsprechenden Antragsunterlagen und Anschreiben.

Aktuelle Beteiligungsverfahren:

Untere Wasserbehörde

Aktuell gibt es keine Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.


Untere Naturschutzbehörde

Aktuell gibt es keine Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Untere Immissionsschutzbehörde

Öffentliche Bekanntmachung - Windpark Bierbergen-Solschen

Der Landkreis Peine hat der Windpark Bierbergen-Solschen GmbH & Co. KG, Cecilienkoog 16, 25821 Reußenköge, am 19.05.2026 eine Genehmigung gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274),  zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), erteilt.

Gegenstand des Verfahrens war die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Änderung der Nebenbestimmungen Nr. 5.8.1 und Nr. 5.8.2 der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 20.09.2023 zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V162 – 5,6 MW im Windpark Bierbergen-Solschen gemäß § 16b BImSchG. Damit einher geht die Aufhebung der in der Genehmigung festgelegten sektoriellen Betriebseinschränkung der Anlage W2.

Es wird gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG darauf hingewiesen, dass der Genehmigungsbescheid vom 19.05.2026 mit Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen versehen ist, um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 BImSchG sicherzustellen.

Der vollständige Bescheid vom 19.05.2026 einschließlich seiner Begründung kann hier in der Zeit vom 15.06.2026 bis einschließlich 29.06.2026 eingesehen werden.

Daneben ist in diesem Zeitraum eine persönliche Einsichtnahme in den Genehmigungsbescheid und seine Begründung im Dienstgebäude des Landkreises Peine, Werner-Nordmeyer-Str. 19a, Fachdienst Umwelt, Zimmer 6219, 31226 Peine während der Dienstzeiten

Montag              8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag            8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Mittwoch           nur nach Terminvereinbarung

Donnerstag       8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitag                8.30 Uhr – 12.00 Uhr

möglich.

Der Bescheid und seine Begründung können ab sofort und bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landkreis Peine angefordert werden. Die Anforderung kann schriftlich gegenüber dem Landkreis Peine erfolgen, Werner-Nordmeyer-Str. 19 A, 31226 Peine oder elektronisch unter der Adresse umwelt@landkreis-peine.de, § 10 Abs. 8 Satz 9 BImSchG.

Gemäß §§ 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i.V.m. § 21 a der 9. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen werden nachstehend der verfügende Teil des Genehmigungsbescheides (Tenor) und die Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt, § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG.

Auszug aus dem Genehmigungsbescheid vom 19.05.2026 (Az.: 21-27-1/2026):

Genehmigung

Aufgrund § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 1 und Nr. 1.6.2

des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird hiermit der

Windpark Bierbergen-Solschen GmbH & Co. KG

Cecilienkoog 16

25821 Reußenköge

die Genehmigung insoweit erteilt, dass die in der Genehmigung vom 20.09.2023 ergangenen Nebenbestimmungen Nr. 5.8.1 und Nr. 5.8.2 geändert und die damit festgelegte sektorielle Betriebsbeschränkung aufgehoben wird. Die Genehmigung ergeht nach Maßgabe dieses Bescheids entsprechend den Antragsunterlagen, die verbindlicher Teil dieser Genehmigung sind, und unter Beachtung der Nebenbestimmungen dieses Bescheids unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt.

[…]

Die Nebenbestimmung Nr. 5.8.1und Nr. 5.8.2 der Genehmigung vom 20.09.2023 werden geändert. Die darin enthaltenen Beschränkung für die Bestandsanlage W2, die aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Bierbergen-Solschen festgelegt wurde, entfällt. Grundlage hierfür ist das vorgelegte Standorteignungsgutachten, nach dem eine entsprechende Beschränkung für die Anlage W2 nicht mehr erforderlich ist.

[…]

VII. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Peine, Burgstraße 1, 31224 Peine, erhoben werden.

Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.

Landkreis Peine

Der Landrat

Im Auftrag

Gez.

Wemmel

Baudirektorin