Inhalt

Boden

Unter den Umweltmedien ist der „Boden“ die belebte Haut unserer Erdkruste, der mit den Medien Wasser und Luft im ständigen Austausch steht. Boden ist nicht vermehrbar und unterliegt daher einem immer stärker werdenden Konkurrenzdruck der verschiedenen Nutzungsbegehren. Im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes ist der Boden in seiner Funktion als Lebensraum für Tiere, Menschen und Pflanzen und damit unserer vernetzten Ökosysteme zu sichern. Hierbei die Bedürfnisse der wachsenden Nutzungen Landwirtschaft, Siedlungen, Verkehr und vermehrt auch Infrastruktur, z.B. für die Energiewende, im Sinne des Bodenschutzes zu berücksichtigen, wird mit schwindenden Freiflächen immer diffiziler, und ist eine wichtige Aufgabe der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Peine. Im Rahmen von Beteiligungen bei Bauleitplanungen und Genehmigungsverfahren für unterschiedlichste Vorhaben werden die Belange des Bodenschutzes eingebracht.

Auch bereits geschädigte Böden fallen in den Aufgabenbereich unserer Behörde. Mit dem Rechtsbereich des nachsorgenden Bodenschutzes werden Ablagerungen und Verunreinigungen erfasst und bearbeitet, die in der Vergangenheit durch unsachgemäßen Umgang mit Abfällen und Schadstoffen verursacht worden sind.

Die Erfassung und Bewertung dieser Altlasten sind für die Bodenschutzbehörde Grundlage, um erforderliche Maßnahmen zur Abwehr möglicher Gefahren, die von diesen Altlasten für die vernetzten Umweltmedien ausgehen können, vorzunehmen oder anzuordnen. Die Bodenschutzbehörde führt hierzu ein Altlasten-Verzeichnis. Hieraus können Berechtigte beispielsweise im Rahmen der Veräußerung oder des Kaufs eines Grundstücks gegen Gebühr Auskünfte einholen.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Wieder-Nutzbarmachung brachliegender Grundstücke, um im Gegenzug intakte Böden dauerhaft zu erhalten und dennoch konkurrierende Nutzungen möglich zu machen.

Altlasten