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Katastrophenschutz

Ein Katastrophenfall im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.

Durch die ständige Aus- und Weiterbildung der Helfer in den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und durch vorausschauende Planung wird neben weiteren organisatorischen Maßnahmen sichergestellt, dass bei einem eintretenden Katastrophenfall ein optimaler Einsatz der Hilfskräfte gewährleistet ist.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Aufstellung und ständige Aktualisierung eines Katastrophenschutzplanes,
  • Zusammenarbeit mit den Gemeinden (als Träger der Freiwilligen Feuerwehren), den Polizeidienststellen, dem Technischen Hilfswerk - Ortsverband Peine und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG),
  • Förderung der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen,
  • Aus- und Weiterbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzstabes des Landkreises Peine sowie dessen Unterstützungsbereiche,
  • Tätigkeit als Katastrophenschutzbehörde bei besonders schweren Unglücksfällen bzw. während Katastrophenfällen,
    Zuweisung, Verwaltung und Bewirtschaftung bundeseigener Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände