Vermittlung in Arbeit
Das Jobcenter unterstützt Sie bei Ihrem beruflichen (Wieder-)Einstieg
Ihre persönliche und berufliche Situation ist ausschlaggebend für die individuellen Förder- und Vermittlungsleistungen, die Ihnen Arbeitsvermittler und Arbeitsvermittlerinnen des Jobcenters anbieten. Auch Ihre Eigeninitiative ist gefragt. Wir setzen voraus, dass Sie sich selbst bewerben und zumutbare Beschäftigung annehmen.
Die Grundlage für Ihre Eingliederung klären wir im persönlichen Gespräch. Sie sind deshalb verpflichtet, diese Termine im Jobcenter wahrzunehmen.
Bei der Planung der nächsten Schritte in den Arbeitsmarkt, klären wir gemeinsam
- Ihre beruflichen Erfahrungen
- Ihre Stärken, Fähigkeiten und Kenntnisse
- Ihre Interessen und Ziele
- Ihre familiären Pflichten
- Ihre gesundheitliche Situation
Um Ihre Arbeit oder Ausbildungsaufnahme zu unterstützen, können Sie Leistungen zur beruflichen und sozialen Eingliederung erhalten. Diese Leistungen, wie zum Beispiel Bewerbungskosten und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, müssen im Voraus schriftlich beantragt werden. Außerdem beraten wir Sie zu Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und Weiterbildungen.
In einer Eingliederungsvereinbarung werden die Pflichten und Leistungen für Ihre Eingliederung verbindlich festgehalten.
Urlaub/ Ortsabwesenheit
Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne, wie ihn Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen während eines Beschäftigungsverhältnisses haben, haben Sie nicht, wenn Sie arbeitslos sind.
Sie können sich aber nach Zustimmung des Jobcenters insgesamt 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb des Wohnortes beziehungsweise des zeit- und ortsnahen Wohnbereiches aufhalten. Bitte beantragen Sie eine Ortsabwesenheit mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich beim Jobcenter.
Bitte beantragen Sie eine Ortsabwesenheit mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich beim Jobcenter.