Dienstleistungen A-Z


Frühförderung behinderter Kinder

Zuständig

Fachdienst Gesundheitsamt

Kontakt

Frau Dr. Sabine Meltzow
Frau Dr. Bettina Kiessling-Klamka
Frau Elisabeth Kleineidam
Frau Petra Vogtherr
Frau Bettina Reusche
Frau Uta Wolters
Frau Dr. Jessica Trapp

Leistungsbeschreibung

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Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.

 

Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.

An wen muss ich mich wenden?

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Nähere Auskünfte erteilt das jeweilige Beratungs- und Früherkennungsteam, die interdisziplinäre Frühförderstelle, die heilpädagogische Frühförderstelle oder die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als örtliche Träger der Sozialhilfe.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

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Die Leistung ist für die Kinder kostenfrei.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie