Dienstleistungen A-Z


Frühförderung Hörgeschädigte

Zuständig

Fachdienst Gesundheitsamt

Kontakt

Frau Dr. Sabine Meltzow
Frau Dr. Bettina Kiessling-Klamka
Frau Elisabeth Kleineidam
Frau Petra Vogtherr
Frau Bettina Reusche
Frau Uta Wolters
Frau Dr. Jessica Trapp

Leistungsbeschreibung

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Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.

Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie bei einer der zuständigen Stellen.

Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie wohnen. Dort stehen die Frühförderstelle sowie die Sprachheilberatung zur Verfügung.

Ergänzend können Sie die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück nutzen.

Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an.