Dienstleistungen A-Z


Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Kontakt

A bis E (maßgebl. Nachname des Kindes)
Frau A. Vornkahl
G bis H (maßgebl. Nachname des Kindes)
Frau Jessica Soch
J bis K (maßgebl. Nachname des Kindes)
Frau Karen Wehrstedt
L bis M (maßgebl. Nachname des Kindes)
Frau Corinna Frerichs
N bis S (maßgebl. Nachname des Kindes)
Frau K. Thiele
T bis Z + F+ I (maßgebl. Nachname des Kindes)
Herr M. Miehe

Leistungsbeschreibung

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Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Begrenzung der Bezugsdauer (zuvor maximal 72 Monate) wurde aufgehoben.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes.

Wenn der allein erziehende Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld hat, beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Januar 2024 in Niedersachsen:

Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:

Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für einen Monat rückwirkend beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

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An das örtliche Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle der Kommune

Welche Fristen muss ich beachten?

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Abhängig von der Frage der Inverzugsetzung des nicht betreuenden Elternteils,

Ein Monat rückwirkend

Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Das Antragsformular

Zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Kosten an.

Anträge / Formulare

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Formlose Antragstellung ist möglich.

Persönliches Erscheinen nicht nötig, aber sinnvoll mit Blick auf den Rückgriff.

Online-Dienste: Ja, ein EFA-Dienst (UVO-Unterhaltsvorschuss Online) in Vorbereitung

Verfahrensablauf

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  1. Antragstellung
  2. Prüfung der Zuständigkeit und des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale
  3. Bewilligung oder Ablehnung - 3a. Bei beabsichtigter Ablehnung Anhörung vor der Ablehnung

Bearbeitungsdauer

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Abhängig vom Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen und ab Vorliegen aller notwendigen Unterlagen/Informationen unterschiedlich.

Rechtsbehelf

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Widerspruch (Frist: 1 Monat)