Dienstleistungen A-Z


Jugendberatung

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Kontakt

zuständige Sachbearbeiterin
Frau Ingeborg Will
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Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.

In der
Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.

Zu weiteren Informationen siehe auch
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an.