Dienstleistungen A-Z


Beistandschaft

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Kontakt

Frau Andrea Nothnagel
Frau Monique Falkenhain

Leistungsbeschreibung

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Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

An wen muss ich mich wenden?

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Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist