Dienstleistungen A-Z


Tiergehege Anzeige

Zuständig

Fachdienst Umwelt

Kontakt

Frau Elke Kentner
Herr Stefan Stüber
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Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige.

Keiner Anzeige bedürfen

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.18. an.

Anträge / Formulare

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Hinsichtlich der Anträge ist möglichst im Vorfeld mit der zuständigen Stelle Kontakt aufzunehmen und ggf. sind  die entsprechenden Vordrucke anzufordern.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz