Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Gebühr: 10,20 - 767,00 Euro
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.