Dienstleistungen A-Z


Ausbildungsförderung Bewilligung für Schülerinnen und Schüler

Zuständig

Fachdienst Jugendamt

Kontakt

Frau Corinna Frerichs

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

In bestimmten Fällen, z. B. wenn die Eltern ihren Hauptwohnsitz nicht im selben Landkreis bzw. derselben kreisfreien Stadt wie die Auszubildende/der Auszubildende haben, ist auch im letzteren Fall der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt zuständig, in dem die/der Auszubildende ihren/seinen ständigen Wohnsitz hat.

Voraussetzungen

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Rechtsbehelf

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Klage, ohne vorhergehendes Widerspruchsverfahren.