Dienstleistungen A-Z


Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Kontakt

Frau K. Löhne

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
 

Voraussetzungen

Text überspringen

Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder durch die in der Anzeige als Stellvertretung benannten Personen geleitet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 70,00 EUR an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen

Die Anzeige ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erstatten.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Formulare

Text überspringen

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung