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Wohnbauförderung

Im Fachdienst Bauordnung, Raumordnung ist die Wohnraumförderstelle des Landkreises Peine integriert. Diese bildet das Bindeglied zwischen Antragstellerinnen und Antragsteller im Rahmen der Wohnraumförderung sowie der NBank als Fördergeldgeber.

Das Land Niedersachsen unterstützt auf Grundlage des Nds. Wohnraumfördergesetz (NWoFG) den Wohnungsbau sowie andere Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum. Zu diesem Zweck werden auf Antrag Zuwendungen aus dem zur Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung errichteten Sondervermögen „Wohnraumförderfonds Niedersachsen“ gewährt.

Die soziale Wohnraumförderung des Landes umfasst die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.