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Leitbild Landkreis Peine Jobcenter

Das Jobcenter Landkreis Peine ist verantwortlicher Träger für die Umsetzung des Sozialgesetzbuches II, Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Das Jobcenter bezeichnet seine Dienstleistungen als gelungen und erfolgreich, wenn der Lebensunterhalt der Leistungsberechtigten zeitnah und rechtmäßig sichergestellt und eine Verbesserung der Lebensumstände, vorrangig durch Eingliederung ins Erwerbsleben, erzielt wird.

Das Jobcenter will mit seiner Arbeit einen Beitrag zur Akzeptanz und zur Integration (lang)zeitarbeitsloser Menschen  in die Gesellschaft leisten und mit seinem Wissen und seiner Arbeit wichtige gesellschaftliche Veränderungsprozesse begleiten. 

Die vertrauensvolle Kooperation mit verschiedenen Partnern aus dem Bereich der Arbeitsmarktpolitik, der Weiterbildung und Qualifizierung, des Handwerks und der Unternehmen ist eine wesentliche Voraussetzung, um gesellschaftlich erfolgreich (Langzeit)arbeitslosigkeit überwinden zu helfen.

Das Jobcenter pflegt deshalb regelmäßige Kontakte mit seinen Partnern, bezieht diese in Entscheidungsprozesse mit ein und informiert rechtzeitig über wichtige Veränderungen. Wertschätzung und Transparenz bilden die Basis für die Zusammenarbeit und das gemeinsame Handeln. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters beraten und unterstützen (langzeit)arbeitslose Menschen individuell nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern” und sind in diesem Prozess den Prinzipien der Toleranz, der Achtung, des Respekts sowie der kooperativen Zusammenarbeit  verpflichtet.

Die aktive Mitwirkung der (langzeit)arbeitslosen Menschen wird dabei ausdrücklich erwartet. 

Zielsetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es, (langzeit)arbeitslose Menschen durch die Sicherung des Lebensunterhaltes in den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln, deren Eingliederung mit sozialer Unterstützung zu fördern oder diese mittels persönlicher Stabilisierung gesellschaftlich zu integrieren. Dieses geschieht durch bedarfgerechte individuelle Maßnahmen und/ oder sonstige Beratungs- und Hilfsangebote sowie durch eine sorgfältige und zügige Bearbeitung der jeweiligen Anliegen. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind fachlich für ihre Aufgaben ausgebildet und setzen ihr Wissen, Können und ihre soziale Kompetenz dafür ein, die Leistungsberechtigten erfolgreich zu befähigen, eigenverantwortlich und unabhängig von staatlichen Transferleistungen ihr Leben positiv gestalten zu können. Sie orientieren sich dabei an den persönlichen und fachlichen Fähigkeiten der (langzeit)arbeitslosen Menschen sowie an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizieren sich mit ihrer Aufgabe, führen ihre Tätigkeit verantwortungsvoll und mit angemessen großen Spielräumen aus und bewirken mit ihrer Dienstleistung den Erfolg der Arbeit des Fachdienstes.

Zu den Grundwerten der Zusammenarbeit innerhalb des Jobcenters gehören Wertschätzung und Anerkennung für die Erreichung von Zielen sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Vorgesetzten.

Die fachliche und soziale Kompetenz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wird durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen  gefördert und die vielfältigen Erfahrungen und Ergebnisse in die Entwicklung des Fachdienstes mit einbezogen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen die unterschiedlichen Lebenssituationen von Männern und Frauen und verfolgen das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe der Geschlechter im Arbeitsleben.

Die Qualitätsentwicklung ist fester Bestandteil der Arbeit. 

Die Kontroll- und Revisionsverantwortung obliegt laut Geschäftsverteilungsplan der zuständigen Fachdienstleitung.