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Staatsangehörigkeit & Einbürgerung


Die Vergabe von Terminen zur Abgabe von Einbürgerungsanträgen ist ab dem 12.01.2026 wieder möglich. Wir bitten um Verständnis.


Von Anfragen zum Verfahrensstand im Hinblick auf die Einbürgerungsanträge, sowohl telefonisch als auch per Mail oder persönlich, bitten wir Abstand zu nehmen. Wir informieren Sie umgehend schriftlich, sobald Ihr Antrag abschließend geprüft werden konnte.


Sofern Sie einen Termin zur persönlichen Antragsabgabe erhalten haben, bitte ich bei Vorsprache zwingend auf Folgendes zu achten:
- Anträge können nur vollständig entgegengenommen werden.
- Im Internetauftritt sind unter den Dokumenten (rechts unten auf der Seite „Einbürgerung“) verschiedene Vordrucke hinterlegt, welche ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden müssen. Es wird explizit auf das Merkblatt hingewiesen. Dort sind alle nötigen Nachweise/Anlagen für Ihren Einbürgerungsantrag aufgelistet, welche zusammen mit dem Antrag einzureichen sind.
- Es sind sämtliche Dokumente im Original (zur eventuellen Echtheitsprüfung) und in Kopie (für die Antragsprüfung) vorzulegen.
- Dokumente, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen im Original und zusammen mit der Übersetzung eines vereidigten Übersetzers/Dolmetschers eingereicht werden.