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Baulasten

Was ist eine Baulast?
Eine Baulast ist gem. § 81 Abs.1 S. 1 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückeigentümers zu einem sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen, welches sich nicht schon aus dem öffentlichen Baurecht ergibt. Durch die Eintragung in das Baulastenverzeichnis werden Baulasten wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern (vgl. § 81 Abs.1 S.2 NBauO). Das Baulastenverzeichnis wird bei der jeweiligen Baubehörde – hier: Fachdienst 26 Bauordnung, Raumordnung – geführt. Die Baulasten sind nicht im Grundbuch verzeichnet.