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Untere Bauaufsichtsbehörde

Digitale Antragsstellung 

Mit Änderung der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) ist nunmehr auch die vollständige, digitale Abwicklung von Baugenehmigungsverfahren für Antragstellerinnen und Antragsteller in Niedersachsen gesetzlich vorgegeben. Dies betrifft sowohl die digitale Antragstellung als auch die elektronische Kommunikation. Anträge für Baumaßnahmen nach NBauO sind außschließlich nur noch digital über das Fachsystem einzureichen.

Bitte um Beachtung: Das Einreichen von Unterlagen als pdf per Mail sowie die Abgabe von Papierunterlagen ist nicht möglich. 

Novelle der Nds. Bauordnung (NBauO) 2024

Mit der beschlossenen Gesetzesänderung zum 01.07.24 wurden erhebliche Erleichterungen für bauliche Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick (nicht abschließend):

  • keine Stellplatzpflicht mehr für Wohnungen (§ 47 Abs. 1 Satz 1 NBauO)
  • neue Genehmigungsfiktion (§ 70a NBauO)
  • Erleichterungen bei Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen ( § 85a NBauO)
  • Ausweitung der genehmigungsfreien Baumaßnahmen ( § 62 Abs. 1 a NBauO)
  • Reduzierung der Grenzabstände ( § 5 Abs. 2 NBauO)
  • Neue Abweichungstatbestände (§ 66 Abs. 1 Satz 2 NBauO)

FAQ zur neuen NBauO finden Sie ergänzend dazu hier: FAQ NBauO

Untere Bauaufsichtsbehörde

Als Untere Bauaufsichtsbehörde ist der Landkreis Peine, vertreten durch den Fachdienst Bauordnung und Raumordnung, für die Einhaltung der baurechtlichen Erfordernisse nach z.B. dem Baugesetzbuch oder der Niedersächsischen Bauordnung zuständig. Zu den Aufgaben des Fachdienstes gehören insbesondere die Überprüfung und Genehmigung Ihrer Bauvorhaben, die Bearbeitung und Eintragung von Baulasten, die Überwachung von Vorhaben innerhalb des Landkreises Peine und das bauaufsichtliche Einschreiten.

Der Fachdienst Bauordnung und Raumordnung ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Bauen und Wohnen im Landkreis Peine.