Inhalt

Klärschlamm

Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung und Überwachung der Klärschlammaufbringung.

Klärschlamm ist ein sogenannter Sekundärrohstoffdünger. Zu den Sekundärrohstoffdüngern gehört außerdem Gülle, Jauche, Geflügelkot und Kompost.

Bei der Entsorgung von Klärschlamm muss eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. eine gemeinwohlverträgliche Beseitigung gewährleistet sein.

Klärschlamm wird hauptsächlich landwirtschaftlich verwertet oder thermisch behandelt (z. B. Mitverbrennung in Kraftwerken). Daneben gibt es noch andere Entsorgungsmöglichkeiten (z. B. Rekultivierung, Deponierung), die in der Praxis aber derzeit nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm aus kommunalen und industriellen Kläranlagen ist anzeigepflichtig und wird im Sinne der Klärschlammverordnung überwacht. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung der Anzeige zur Klärschlammaufbringung in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer.

Vorübergehend werden die Aufgaben von Frau Gottschalk wahrgenommen.

Rechtsgrundlagen

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Klärschlammverordnung