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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Änderung der Gesellschaftsstruktur der Klinikum Peine gGmbH - Änderungsvorlage  

13. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine
TOP: Ö 13
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Forum Peine
Ort: Anna-Margret-Janovicz-Platz 1, 31224 Peine
2024/050-01 Änderung der Gesellschaftsstruktur der Klinikum Peine gGmbH - Änderungsvorlage
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2024/050
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Landrat Heiß erklärt, dass heute mit der Rückübertragung der Anteile der Stadt auf den Landkreis sowie den Grundsatzbeschluss zum vollständigen Ersatzneubau des Klinikums Peine wichtige Entscheidungen zu treffen seien. Künftig würden dann alle Entscheidungen, die den Neubau betreffen, komplett in der Hand des Landkreises Peine liegen. Die erforderlichen Änderungen in der Gesellschaftsstruktur des Klinikums seien heute daher zu treffen. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Peine hätte am vergangenen Montag eine entsprechende Empfehlung für den Rat ausgesprochen, da die Stadt derzeit noch Gesellschafterin sei.

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen der Rückübertragung teilt Landrat Heiß mit, dass die Stadt sich bereit erklärt hätte, die Unterdeckung beim Betrieb des Klinikums bis 2032 in Höhe von 30 Prozent weiter zu zahlen. Darüber hinaus stünden beim Gesellschaftsvertrag der Klinikum Peine gGmbH die Änderungen in der Besetzung des Aufsichtsrates im Mittelpunkt.

 

Hinsichtlich der Fortführung des Peiner Klinikums in der Rechtsform einer gGmbH ist die Sach- und Rechtslage eingehend mit den Abgeordneten erörtert worden. Erste Kreisrätin Conrady legt dar, dass das Klinikum, welches bereits derzeit in der Form einer gGmbH betrieben werde, auch nach der Übernahme der Gesellschaftsanteile der Stadt Peine weiterhin in der bisherigen Form einer gGmbH betrieben werden soll.

Grund hierfür sei vor allem, dass ein Wechsel der Rechtsform aufgrund der damit verbundenen Begleit- und Folgekosten unwirtschaftlich wäre und zum jetzigen Zeitpunkt die Planungen für den Neubau nicht unerheblich verzögern würden. Eine derartige Verzögerung würde aller Voraussicht nach zu einer erheblichen Kostensteigerung, z.B. durch die Baukosteninflation sowie durch strenge Zeitvorgaben im Förderverfahren, für den als notwendig festgestellten Klinikneubau führen.

Auch wäre bei Auflösung einer gGmbH das GmbH-Gesetz anzuwenden, was u.a. zu einer Sperrfrist von einem Jahr führen würde und ebenfalls die notwendig anzugehenden Maßnahmen verzögern würde.

Mit einem Wechsel der Rechtsform besteht zudem, je nach zu wählender Form, auch die Gefahr, dass das Peiner Klinikum bei einem etwaigen Trägerwechsel nach § 3 Nr. 6 NKHG aus dem Niedersächsischen Krankenhausplan ausscheiden könnte und alle bisherigen Förderzusagen des Landes obsolet wären. Zudem wäre auch die Teilhabe des Klinikums an den Vereinbarungen mit den Kostenträgern in diesem Fall fraglich.

 

KTA Ilse Schulz zeigt sich empört darüber, dass sich die Stadt Peine aus finanziellen Gründen einfach aus der Verantwortung für das Klinikum Peine ziehe. Dies sei ein eklatanter Wortbruch. Die Stadt Peine trage bis 2032 zwar die operativen Verluste mit, jedoch zu einem Festbetrag. Dies sei ein Affront gegenüber den anderen kreisangehörigen Gemeinden, denn die finanziellen Risiken müssten auf die sowieso steigende Kreisumlagehöhe der anderen Gemeinden noch zusätzlich verteilt werden.

Die Stadt Peine zeige sich mit ihrer Entscheidung unsolidarisch gegenüber den anderen Gemeinden und auch dem Landkreis. KTA Ilse Schulz werde daher nicht zustimmen können.

 

KTA Hoffmann dankt Herrn Dr. Tenzer und den Mitarbeitenden des Klinikums Peine für ihr Engagement.

Die damalige gemeinsame Übernahme des Klinikums Peine zusammen mit der Stadt sei richtig gewesen. Gerade auch im Hinblick auf den geplanten Ersatzneubau des Klinikums und den dafür erforderlichen schnellen Entscheidungen sei es zum jetzigen Zeitpunkt aber auch richtig, dem Wunsch der Stadt Peine zu entsprechen und die Gesellschaftsanteile zu übernehmen. Durch den Trägerwechsel ändere sich für die Patientinnen und Patienten sowie für die Mitarbeitenden nichts. Zudem sei das Klinikum durch die heute zu fassenden Beschlüsse im Hinblick auf die ärztliche Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Peine auf einem guten Weg in die Zukunft.

 

KTA Kramer geht zunächst auf die Historie des Peiner Klinikums im Hinblick auf die erforderlichen politischen Beschlüsse des Landkreises Peine ein. Er erkenne die finanzielle Doppelbelastung der Stadt Peine einmal jährlich durch den Anteil von 30 Prozent am Verlustanteil sowie der Beteiligung über die Kreisumlage am Landkreisanteil von 70 Prozent zwar an, dies sei aber eine selbstübernommene Verpflichtung der Stadt gewesen.

Er erwarte von der Stadt Peine eine tatkräftige Unterstützung im Planungs- und Genehmigungsverfahren des Ersatzneubaus, einen kontinuierlichen Austausch und auch kurzfristige Lösungen. KTA Kramer stellt fest, dass das Klinikum Peine beim Landkreis Peine in sicheren Händen sei.  Die Gruppe CDU/FDP werde daher zustimmen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 


Beschluss:

1. Dem Ankauf der Gesellschaftsanteile der Stadt Peine an der Klinikum Peine gGmbH und

    deren Abtretung an den Landkreis Peine wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die

    Klinikum Peine gGmbH auch weiterhin im Krankenhausplan des Landes Niedersachsen

    verbleibt. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, einen

    zustimmenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen.

 

2. Dem Abschluss des vorgelegten Kauf- und Abtretungsvertrages wird zugestimmt.

 

3. Der Kreistag weist den Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung der

    Klinikum Peine gGmbH an, den vorgelegten aktualisierten Änderungen des

    Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Beschlüsse nicht vom Niedersächsischen Innenministeriums als Kommunalaufsichtsbehörde beanstandet werden.


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

 

40

Nein-Stimmen:

 

2

Enthaltung/en:

 

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