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Denkmalschutz

Das Land Niedersachsen kann Zuschüsse für den Erhalt und die Instandsetzung von Baudenkmalen gewähren. Sollten Sie hierzu oder grundsätzlich zu weiteren Zuwendungsmöglichkeiten Rückfragen haben, so wenden Sie sich gern an die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises. Hier erhalten Sie zudem auch die erforderlichen Antragsformulare für Landeszuwendungen. Bitte beachten Sie, dass der Landkreis Peine ab 2022 keine Zuschüsse mehr gewähren kann.


Alle Baudenkmale sind in Niedersachsen in der Grundliste der Baudenkmale aufgelistet, diese kann hier im Landkreis eingesehen werden.

Kulturdenkmale -Baudenkmale und Bodendenkmale- sind Zeitzeugen, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, zum Beispiel aufgrund der geschichtlichen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bedeutung.

Baudenkmale sind nicht nur Kirchen und Schlösser, sondern gerade hier im Landkreis Peine die einfachen Bauernhäuser, Hofanlagen mit Stall und Scheune oder auch Toreinfahrten mit Pfeilern und Gittertoren. Betroffen sind aber nicht nur die „sichtbaren“ Zeitzeugen, sondern auch in der Erde verborgene Bodendenkmale und archäologische Fundstellen, wie z.B. Grabhügel, Urnenfriedhöfe und andere Siedlungsreste.