Inhalt

Vorlage - 2024/037  

Betreff: Aufgaben des Verfahrenslotsen - Stellenbesetzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Isabell
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
02.04.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

 

Bis zum 01.01.2028 sollen die Neuerungen im KJSG innerhalb des SGB VIII umgesetzt sein und von den öffentlichen Jugendhilfeträgern fachlich und praktisch angewandt werden. Die Reform verläuft dazu in drei Stufen:

 

1. Stufe seit 2021 Verankerung der Leitgedanken der Inklusion in den allgemeinen Vorschriften des SGB VIII, der Beratung zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Jugendhilfeplanung und der Qualitätsentwicklung.

 

2. Stufe seit 01.01.2024 Übernahme der Funktion von  Verfahrenslotsinnen/Verfahrenslotsen durch das Jugendamt.

 

3. Stufe zum 01.01.2028 Übernahme der vorrangigen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe auch an junge Menschen mit (drohenden) körperlichen, geistigen Behinderungen und Schwerbehinderungen.

 

Die/der Verfahrenslotsin/ Verfahrenslotse im Landkreis Peine ist als Stabstelle der pädagogischen Gesamtleitung im Jugendamt verortet und ist seit dem 01.01.2024 von einer Vollzeitmitarbeiterin besetzt. Laut § 10b (1) SGB VIII soll die/der Verfahrenslotsin/Verfahrenslotse unabhängig agieren und ist daher fachlich weisungsunabhängig und im gleichen Zuge nicht weisungsbefugt gegenüber den jeweiligen Sachgebieten des Jugendamtes/ der Fachdienste Soziales und Gesundheit.

Die Aufgabe der/des Verfahrenslotsin/Verfahrenslotsen ist mit einem Rechtsanspruch verbunden und jedes Jugendamt hat die normative Verpflichtung, die Aufgabe der/des Verfahrenslotsin/Verfahrenslotsen ab dem 01.01.2024 vorzuhalten.

 

Ziele / Wirkungen:

 

Die Aufgabe der/des Verfahrenslotsin/Verfahrenslotsen umfasst zwei Kernbereiche:

  1. Begleitung und Unterstützung aller jungen Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und ihrer Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten bei der Geltendmachung ihrer Leistungen der Eingliederungshilfe
  2. Unterstützung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen für junge Menschen in dessen Zuständigkeit

 

Die Vorstellung der/des Verfahrenslotsin/Verfahrenslotsen dient der näheren Veranschaulichung der Kernaufgaben und soll beschreiben, warum und wie die Leistungsberechtigten von der Schaffung des Rechtsanspruches profitieren können. Der Fokus bei der Unterstützung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bis zum 01.01.2028 liegt in der Schaffung von Strukturen, die die Über- bzw. Zusammenführung der Eingliederungsleistung innerhalb des Jugendamtes ermöglichen. Dem Jugendhilfeausschuss wird dazu halbjährlich durch die/den Verfahrenslotsin/Verfahrenslotsen berichtet.

 

 

Gender Mainstreaming: Der Verfahrenslotse/ die Verfahrenslotsin berücksichtigt die unterschiedlichen Bedarfe von weiblichen, männlichen und diversen jungen Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und nimmt sie ggf. besonders in den Fokus.

 

Migration: Der Verfahrenslotse/ die Verfahrenslotsin unterstützt junge Menschen mit einer (drohenden)  Behinderung und mit und ohne Migrationshintergrund bei der Wahrnehmung ihrer Rechte in der Eingliederungshilfe.

 

Prävention/Nachhaltigkeit: Durch den Verfahrenslotsen / die Verfahrenslotsin werden frühzeitig Unterstützungssysteme für die jungen Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und ihrer Familien aufgezeigt und ermöglicht. Die Möglichkeit der langfristigen Begleitung durch die Verfahrenslotsin / den Verfahrenslotsen ermöglicht barrierefreie Zugänge zum richtigen Zeitpunkt in der Unterstützung im Hilfesystem.

 

Bildung: Der Verfahrenslotse / die Verfahrenslotsin ist für die Geltendmachung von Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung im Bereich „Teilhabe an Bildung“ zuständig.

 

Ressourceneinsatz:

 

Entfällt.

 

Schlussfolgerung:

 

Durch den Verfahrenslotsen / die Verfahrenslotsin werden junge Menschen mit (drohender) seelischer, geistiger und körperlicher Behinderung sowie deren Familien bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe und weiterer Rechte begleitet.

 


 


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