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Vorlage - 2024/040  

Betreff: Ergebnisse der SGB II-Zielvereinbarung des Jobcenters LK Peine
mit dem Land Niedersachsen 2023 und Zielvereinbarung 2024

Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Fachdienst Arbeit
Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
16.04.2024 
13.Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales      

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 48b Sozialgesetzbuch (SGB) II schließen die zuständigen Landesbehörden

hrliche Vereinbarungen mit den zugelassenen kommunalen Trägern zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II ab. Der Kreistag des Landkreises Peine hat in seiner Sitzung am 29.09.2010 (TOP 12) beschlossen, sich zum Abschluss dieser Ziel-vereinbarungen zu verpflichten.

Die Ergebnisse der Zielvereinbarung 2023 sind dem Landkreis Peine am 22.01.2024 mit dem Monatsbericht für Dezember 2023 vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung übermittelt worden.

Die Zielvereinbarung 2024 wurde am 1. Februar 2024 vom Landesministerium und Herrn Landrat Heiß unterzeichnet.

 

Die Ergebnisse 2023 und die Zielvereinbarung 2024 werden in der Ausschuss-Sitzung präsentiert.

 

 

 

 

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Gender Mainstreaming:

Das Jobcenter Landkreis Peine hat für das Jahr 2023 und 2024, aufgrund eines internen Gendermonitorings im Hinblick auf die Geschlechtergerechtigkeit, von der Planung einer zusätzlichen geschlechterspezifischen Integrationsquote Abstand genommen.

 

Migration:

 

Bei den vereinbarten Zielen werden entsprechend den Definitionen alle Leistungsbeziehenden einbezogen. Somit werden auch die Migrantinnen und Migranten berücksichtigt.

Bildung:

 

Die Anzahl der vereinbarten Integrationen von Leistungsberechtigten des SGB II wird positiv beeinflusst, wenn die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch individuelle Begleitung einen Berufsabschluss oder eine berufliche Qualifizierung erlangen.

 

Prävention/ Nachhaltigkeit:

 

Die Heranführung und Unterstützung durch die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist insbesondere darauf ausgerichtet, dass die vereinbarten Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt langfristig und nachhaltig erfolgen. Ziel ist auch die dauerhafte Unabhängigkeit von Leistungen nach dem SGB II für ein selbstbestimmtes Leben.

 

Ressourceneinsatz:

Die Zielvereinbarung wird in Abstimmung mit dem Landesministerium im Jobcenter intern durch das Controlling, den Abteilungsleitungen sowie der Fachdienstleitung     vorbereitet. Es entstehen keine direkten Kosten.

 

 

Schlussfolgerung:

Auch im laufenden Jahr 2024 wird die Erfüllung der vereinbarten Ziele durch unterjährige Analyse und Steuerung angestrebt.


 


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