Inhalt

Vorlage - 2024/044  

Betreff: Sparkassenzweckverband und Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
24.04.2024 
13. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
SpZwV Vorlage 01-2024  
SpZwV Vorlage 02-2024  
SpzwV Vorlage 03-2024  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


1. Die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Peine in der Verbandsversammlung des

    Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine werden beauftragt, den Vorlagen

    des Sparkassenzweckverbandes Nrn. 1/2024, 2/2024 und 3/2024 zuzustimmen.

 

2. Die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Peine in der Verbandsversammlung des

    Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine werden beauftragt, in der ersten

    Sitzung der nach der zum 01.07.2024 verändert zusammengesetzten

    Verbandsversammlung Herrn Landrat Heiß zum Vorsitzenden und Herrn Landrat Dr.

    Saipa zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung zu wählen.

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Die Stadt und der Landkreis Hildesheim, der Landkreis Peine sowie die Stadt und der Landkreis Goslar sind Verbandsmitglieder des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine. Anlässlich der Fusion der Sparkassen wurde zwischen den Verbandsmitgliedern ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, der u. a. folgende Regelungen über die Besetzung der Organe des als Träger fungierenden Sparkassenzweckverbandes sowie der Organe der Sparkasse enthält:

 

  • Geschäftsführung und stellv. Geschäftsführung
  • Wahl von Herrn Dr. Meyer zum Mitglied des Verwaltungsrates

 

 

Das Amt des Geschäftsführers des Sparkassenzweckverbandes soll jeweils für die Dauer von 2½ Jahren (Hälfte der Wahlperiode) im Wechsel vom Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim und vom Landrat des Landkreises Hildesheim wahrgenommen werden. Der rechtlich an die Funktion des Geschäftsführers des Verbandes gekoppelte Vorsitz im Verwaltungsrat wechselt ebenfalls. Der jeweils andere Hauptverwaltungsbeamte wird zum stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden gewählt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine hat sich erst im Januar 2022 neu konstituiert, so dass zwischen den Beteiligten vereinbart wurde, dass der Wechsel zum 01.07.2024 stattfindet. Zu diesem Zeitpunkt ist Herr Landrat Lynack für den Rest der laufenden allgemeinen Wahlperiode zum Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes zu wählen. Parallel findet der Wechsel in der stellvertretenden Geschäftsführung statt. Diese soll von Herrn Erster Stadtrat Malte Spitzer auf Frau Erste Kreisrätin Evelin Wißmann übergehen.

 

 

Da Herr Dr. Meyer mit seinem Ausscheiden aus dem Amt des Geschäftsführers auch aus dem Vorsitz des Verwaltungsrates ausscheidet, muss er von der Verbandsversammlung zum Mitglied des Verwaltungsrates gewählt werden.

 

Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes soll in ihrer Sitzung am 11.06.2024 die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen. Die entsprechenden Vorlagen an die Verbandsversammlung Nr. 1/2024, 2/2024 und 3/2024 sind als Anlagen beigefügt.

 

 

 

  • Zusammensetzung der Verbandsversammlung

 

Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes besteht nach § 4 der Verbandsordnung aus den fünf Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder und fünf weiteren von den jeweiligen Vertretungen zu benennenden Vertreterinnen und Vertretern. Jeweils zwei der weiteren Mitglieder werden von der Stadt und vom Landkreis Hildesheim benannt, ein weiteres Mitglied vom Landkreis Peine. Die Vertretung des Verbandsmitglieds, dessen Hauptverwaltungsbeamter ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbandes ist, entsendet ein anderes ihrer Mitglieder in die Verbandsversammlung (da der Geschäftsführer der Verbandsversammlung nicht angehören darf). Die Mitgliedschaft des weiteren Mitglieds in der Verbandsversammlung endet mit dem Ausscheiden des Hauptverwaltungsbeamten aus dem Amt der Geschäftsführung. Gleiches gilt für die Tätigkeit des stellvertretenden Mitglieds.

 

Sobald Herr Landrat Lynack zum ehrenamtlichen Geschäftsführer gewählt wurde, scheidet Herr Oberbürgermeister Dr. Meyer aus dieser Funktion aus. Sodann ist Herr Dr. Meyer in die Verbandsversammlung zu entsenden. Der Entsendungsbeschluss ist vom Rat der Stadt Hildesheim herbeizuführen.

 

Herr Lynack scheidet mit seiner Wahl zum Geschäftsführer aus der Verbandsversammlung aus. Für ihn ist ein Kreistagsmitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden und außerdem eine Ersatzperson zu benennen. Der Entsendungsbeschluss ist vom Kreistag des Landkreises Hildesheim herbeizuführen.

 

 

  • Vorsitz in der Verbandsversammlung

 

Im öffentlich-rechtlichen Vertrag ist außerdem vorgesehen, dass der Vorsitz in der Verbandsversammlung nach Ablauf der Amtszeit von 2 ½ Jahren zwischen den beiden Hauptverwaltungsbeamten von Landkreis Goslar und Landkreis Peine wechselt.

 

In der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung im Dezember 2021 wurde Herr Landrat Dr. Saipa zum Vorsitzenden und Herr Landrat Heiß zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung gewählt, jeweils für die Zeit von 2 ½ Jahren. Nach Ablauf der 2 ½ jährigen Wahlzeit nehmen beide ihre jeweiligen Funktionen bis zur Wahl eines Nachfolgers wahr.

 

Die zum 01.07.2024 verändert zusammengesetzte Verbandsversammlung soll in der ersten Sitzung nach diesem Zeitpunkt Herrn Landrat Heiß zum Vorsitzenden und Herrn Landrat Dr. Saipa zum stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung wählen.

 

 

Die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Peine in der Verbandsversammlung sind gem. § 12 Abs. 2 NKomZG i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 NKomVG an die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden.

 

Ziele / Wirkungen:

Die Interessen des Gesellschafters Landkreis Peine im Sparkassenzweckverband und der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine werden gewährleistet.

 

Ressourceneinsatz:

Finanzmittel werden nicht benötigt.

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
 


-SpZwV Vorlage 01-2024

-SpZwV Vorlage 02-2024

-SpZwV Vorlage 03-2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SpZwV Vorlage 01-2024 (56 KB)      
Anlage 2 2 SpZwV Vorlage 02-2024 (53 KB)      
Anlage 3 3 SpzwV Vorlage 03-2024 (67 KB)