- Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB – Kleiner Waffenschein Erteilung
- Kleiner Waffenschein für das verdeckte Tragen einer erlaubnisfreien Waffe außerhalb
- der eigenen Wohnung
- der eigenen Geschäftsräume
- des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. Garten)
- einer Schießstätte
- kein Tragen auf öffentlichen Veranstaltungen
- Erlaubnisfreie Schusswaffen sind
- Schusswaffen, mit denen man Kartuschenmunition abschießt (Schreckschusswaffen),
- Schusswaffen, mit denen man Reiz- oder andere Wirkstoffe abschießt (Reizstoffwaffen) oder
- Schusswaffen, mit denen man pyrotechnische Munition abschießt (Signalwaffen).