Inhalt
  • Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB – Kleiner Waffenschein Erteilung
  • Kleiner Waffenschein für das verdeckte Tragen einer erlaubnisfreien Waffe außerhalb
    • der eigenen Wohnung
    • der eigenen Geschäftsräume
    • des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. Garten)
    • einer Schießstätte
  • kein Tragen auf öffentlichen Veranstaltungen
  • Erlaubnisfreie Schusswaffen sind
    • Schusswaffen, mit denen man Kartuschenmunition abschießt (Schreckschusswaffen),
    • Schusswaffen, mit denen man Reiz- oder andere Wirkstoffe abschießt (Reizstoffwaffen) oder
    • Schusswaffen, mit denen man pyrotechnische Munition abschießt (Signalwaffen).