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Aktuelles

Änderung: Bürgergeld wird zur Grundsicherung

Die neue Grundsicherung löst das bisherige Bürgergeld ab. Die wesentlichen Neuregelungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen:

• Stärkung der Vermittlung in Arbeit

• gezieltere Unterstützung für Leistungsberechtigte

• mehr Handlungsmöglichkeiten für Jobcenter zur Förderung von Beschäftigung

• klarere Regelungen zu Rechten und Pflichten für mehr Fairness und Verlässlichkeit

Das zentrale Ziel bleibt, Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen und gleichzeitig Eigenverantwortung und Solidarität ausgewogen zu fördern.

Weitere Informationen zur neuen Grundsicherung finden Sie hier:

Grundsicherung für Arbeitsuchende BMAS

Bitte beachten Sie, dass es zu Verzögerungen der Umbenennung kommen kann. 


Online Angebote Jobcenter


Brief an ukrainische Geflüchtete 

Das Bundesminister für Arbeit und Soziales, der Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und der Botschafter der Ukraine in Deutschland wenden sich gemeinsam mit einem Brief an die ukrainischen Geflüchteten, die derzeit durch die Jobcenter betreut werden. Darin ermutigen sie die geflüchteten Menschen, bereits mit grundständigen Deutschkenntnissen eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Gleichzeitig informieren sie über die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten der Jobcenter bei der Integration in Arbeit und über weitere Regelungen.

Zum Brief gelangen Sie über über folgende Links:


Broschüre „Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitssuchende“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Rahmen der Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes eine Broschüre veröffentlicht.

Sie enthält die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Bürgergeld und verschiedene Beispielrechnungen.

Zur Broschüre gelangen Sie über den Link.  


Erklärvideos „Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitssuchende“

Die Agentur für Arbeit hat Erklärvideos kurz und knapp rund um das Thema Bürgergeld gemacht. Hier gehts zum Überblick der Videos.


Offene Stellenbörse


Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen 

ab 01. Januar 2023