Wie schnell wird mein Antrag genehmigt?
Ein genaues Zeitfenster kann hier nicht genannt werden, denn es kommt sowohl auf die Art und Größe des Vorhabens als auch auf die Vollständigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen an.
Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen ist der Antrag prüf – und bearbeitungsfähig.
[Wichtig] die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich nach Eingangsdatum und nicht nach der Größe des Bauvorhabens.
Die Nds. Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) gibt genauestens Auskunft darüber, was Sie an Unterlagen einreichen müssen.
Nach Einreichung Ihrer Antragsunterlagen (Bauanträge, Bauvoranfragen, Anträge auf Abweichung, Ausnahmen und Befreiung...) werden diese durch die interne Vorprüfstelle auf formelle Vollständigkeit nach NBauVorlVO vorgeprüft. Weiter erhalten Sie vorab eine elektronische Eingangsbestätigung über das Serviceportal. Sollten Ihre Unterlagen schon hier formal unvollständig sein, bekommen Sie zeitnah eine Rückmeldung zu den noch erforderlichen Unterlagen.
Erst nach formeller Vollständigkeit wird das Vorhaben zur weiteren materiellen Prüfung an die Bauaufsichtsbehörde weitergegeben. Auch hier kann es sein, dass sich im Zuge der weiteren Prüfung noch Anforderungen ergeben und weitere Unterlagen von Ihnen nachgefordert werden.
Je schneller Sie die angeforderten Unterlagen nachreichen, desto schneller kann Ihr Antrag weiterbearbeitet werden.
Bitte beachten Sie auch die angegebenen Fristen, da wir Ihren Antrag ansonsten ggf. kostenpflichtig ablehnen müssen.