- Antrag auf Wohngeld Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde entweder mit dem entsprechenden Formular oder formlos per Post, E-Mail, Fax oder Telefon
Je nach Ihrer Situation legen Sie die notwendigen Unterlagen vor. Dazu gehören zum Beispiel:
- Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
- Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen
- Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder, zum Beispiel
- Verdienstbescheinigungen/Gehaltsabrechnungen
- Rentenbescheide
- Kurzarbeitergeld
- gegebenenfalls Nachweise über
- Werbungskosten
- Schwerbehinderung
- Pflegegrad
- Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern, zum Beispiel
- Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
- Bescheid über Unterhaltsvorauszahlungen vom Jugendamt
- bei Selbständigen: letzter Steuerbescheid
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte
- Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie beispielsweise folgende Nachweise:
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Fremdmittelbescheinigungen bei noch zu zahlenden Krediten
- Wohnflächenberechnung
Beantragen Sie Wohngeld, weil Sie von einer Flutkatastrophe betroffen sind, haben Sie 6 Monate Zeit, Unterlagen und Nachweise, die möglicherweise zerstört sind, nachzureichen.