Lebensmittelüberwachung
Ein großer Aufgabenbereich der Lebensmittelüberwachung besteht in der Überwachung von Betrieben, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.
So wird ein großes Spektrum verschiedener Betriebstypen, wie Gaststätten, Gemeinschaftsküchen, Fleischereien und Bäckereien, regelmäßig auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben hin überprüft. Dabei werden im Betrieb verschiedene Bereiche beurteilt, wie bauliche Beschaffenheit, Produktions- und Personalhygiene, Kennzeichnung und Aufmachung der Produkte, sowie betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen.
Von den Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren werden in den Betrieben auch routinemäßig sogenannte Planproben, wie auch Beschwerde- und Verdachtsproben entnommen. Diese werden dann in den verschiedenen Landesuntersuchungsämtern auf ihre Verkehrsfähigkeit hin untersucht.
Das Sachgebiet der Lebensmittelüberwachung nimmt zudem Stellung zu Bauvorhaben von Lebensmittelbetrieben hinsichtlich der Umsetzung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen und ist auf Anfrage der Unternehmer auch im Vorfeld bei der Planung von Bau- und Umbaumaßnahmen beratend tätig.
Verbraucherbeschwerden werden von den Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren entgegengenommen und vertraulich bearbeitet.
Eine persönliche Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Gewerbetreibenden ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.