Information zur häuslichen Absonderung für Personen, die mit PCR-Test positiv auf Corona-Viren (SARS-CoV-2) getestet wurden
Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
als Ihr zuständiges Gesundheitsamt informiere ich Sie hiermit darüber, dass Sie sich aufgrund des positiven Corona-Virus (SARS-CoV-2) Tests für mindestens 5 Tage in häusliche Absonderung begeben müssen.
Für Sie bedeutet das:
• Sie dürfen die Wohnung / das Haus nicht verlassen! Es sei denn, Ihr Leben ist in Gefahr oder ein medizinischer Notfall tritt ein.
• Sie sind verpflichtet, die Schutz- und Hygieneanforderungen zu beachten, um alle Personen mit denen sie zusammenleben vor einer Infektion mit COVID-19 zu schützen. Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt.
• Sie dürfen auch keine privaten Besuche empfangen.
• Ihre Absonderung endet nach 5 Tagen, sofern seit 48 Stunden keine Krankheitszeichen mehr vorliegen. Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin.
(Gerechnet wird dem Tag der Abstrichentnahme. Wenn Sie zum Beispiel am Montag den Abstrich bekommen haben, dann ist Dienstag der 1. Tag und Samstag derselben Woche ist der 5. Tag. Am Sonntag dürfen Sie dann Ihre Wohnung wieder verlassen.)
Wenn Sie Symptome bekommen oder wenn Ihre Symptome stärker werden, melden Sie sich bei Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116117). Gehen Sie nicht direkt in die Praxis, sondern rufen Sie vorher dort an.
Kontakte ermitteln:
Ermitteln Sie alle Personen, zu denen Sie in den letzten zwei Tagen vor Ihrem Erkrankungs-beginn bzw. vor Ihrem Testabnahmedatum bis zu Ihrer Absonderung Kontakt hatten.
Enge Kontaktpersonen sind:
o Alle Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt leben (Familie, Wohn-/ Lebensgemeinschaft, etc.), sofern diese Personen im o.g. Zeitraum anwesend waren.
o Personen zu denen Sie länger als 10 Minuten Kontakt hatten und dabei weniger als 1,5 Meter Abstand eingehalten haben und keinen Mund-Nasen-Schutz getragen haben.
o Personen, mit denen Sie direkt gesprochen haben (sog. face-to-face-Kontakt) ohne einen Mund-Nasen-Schutz getragen zu haben. In dieser Situation spielt die Gesprächsdauer keine Rolle. Es reichen schon kurze Kontakte aus.
o Personen, die direkten Kontakt zu Ihren Atemwegs-Sekreten oder Körperflüssigkeiten hatten (z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Mund-zu-Mund-Beatmung, etc.).
Informieren Sie schnellstmöglich:
Ihre engen Kontaktpersonen darüber, dass bei Ihnen eine Coronavirus-Infektion festgestellt
wurde. Für Kontaktpersonen steht auf der Webseite des Landkreises ein Informationseinschreiben zur Verfügung, wie Ihre Kontaktpersonen sich zu verhalten haben.
Informieren Sie sich auf der Webseite des Landkreises Peine, was im Einzelfall noch zu tun ist
und verweisen Sie gegebenenfalls auch Ihre Kontaktpersonen auf diese Internetseite.
Sollte die positiv getestete Person eine Schule oder eine Kindertagesstätte oder Krippe
besuchen, informieren Sie die Einrichtung über die Absonderung und deren Dauer.
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Ihr Team vom Gesundheitsamt