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Muss ich das Baurecht auch bei kleinen Maßnahmen wie einem Gartenhaus oder Wintergarten beachten?

Ja, auch kleinere Bauvorhaben müssen das öffentliche Baurecht einhalten. Dabei ist es irrelevant, ob es sich möglicherweise um verfahrensfreie Maßnahmen (§ 60 NBauO / Anhang) oder um genehmigungsbedürftige Vorhaben handelt. 

Eventuell halten Sie mit Ihrer Planung die Grenzabstände nicht ein, die Grundflächenzahl ist überschritten oder Ihr Vorhaben liegt außerhalb der überbaubaren Fläche. 

Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich vor dem Kauf bzw. vor der Beauftragung frühzeitig bei Ihrer Entwurfsverfasserin oder Ihrem Entwurfsverfasser zu den erforderlichen Randbedingungen oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Um eine Beurteilung vornehmen zu können, benötigen wir aussagekräftige Unterlagen mit den Maßen und der Lage auf Ihrem Grundstück.

An wen wende ich mich?

Der Fachdienst gibt Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zu unseren Sprechzeiten (Di / Do) Auskunft: 05171 - 401 6202

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung oder Sie schreiben uns eine Nachricht an bauen@landkreis-peine.de