Zur Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.
Ein Personalausweis kann auch unter Mitwirkung der Sorgeberechtigten ab der Geburt des Kindes beantragt werden.
Bei der Abholung sind die alten, noch im Besitz befindlichen Personalausweise abzugeben.
Hinweis:
- ein Passfotoautomat steht werktags, ausser samstags, im Rathaus zur Verfügung.
- Sie haben die Möglichkeit, eine andere Person mit der Abholung zu bevollmächtigen. Die Vollmacht befindet sich auf der Abholkarte und die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.
Es können auch vorläufige Personalausweise ausgestellt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro.