Für die Einreise in bestimmte Länder wird der Besitz eines Reisepasses vorausgesetzt. Dieser Reisepass muss von dem Antragsteller persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.
Wichtig:
Bei Minderjährigen werden zusätzlich die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise/ Pässe benötigt. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, dann muss der Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes vorgelegt werden.
Hinweis:
- Sie haben die Möglichkeit, eine andere Person mit der Abholung zu bevollmächtigen. Die Vollmacht befindet sich auf der Abholkarte und die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können