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Für die Einreise in bestimmte Länder wird der Besitz eines Reisepasses vorausgesetzt.  Dieser Reisepass muss von dem Antragsteller persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.
Wichtig:
Bei Minderjährigen werden zusätzlich die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise/ Pässe benötigt. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, dann muss der Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes vorgelegt werden.
Hinweis:  
  • Sie haben die Möglichkeit, eine andere Person mit der Abholung zu bevollmächtigen.  Die Vollmacht befindet sich auf der Abholkarte und die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können