Inhalt
  • Wenn Sie eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anzeigen, wobei Samstage, Sonntage und Feiertage nicht mitgerechnet werden.
  • Nach Eingang Ihrer Anzeige bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und ggf. auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
  • Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.