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Muss ich auf meinem Dach eine PV - Anlage planen?

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Seit 01.01.2025 ist der neue § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Kraft getreten. Damit gilt in Niedersachsen eine allgemeine Pflicht zum Bau von Photovoltaikanlagen (Solaranlagen) auf allen Gebäudedächern mit mehr als 50 m² Dachfläche, um die klimapolitischen Ziele des Landes umzusetzen. Diese erweiterte Pflicht gilt bei der Errichtung, Änderung/Sanierung von Gebäuden sowie größeren Parkplätzen mit mehr als 25 Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge. 

Es ist nicht vorgesehen, von der PV - Pflicht abzuweichen. Der teilweise oder vollständige Entfall der PV-Pflicht beruht nur auf den gesetzlichen Ausnahmetatbeständen, die unter § 32a NBauO entsprechend aufgeführt werden. Wenn die PV - Pflicht nicht erfüllt wird, widerspricht die Anlage dem öffentlichen Baurecht.

In den FAQ des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung finden Sie im Kapitel 7 zu § 32 a NBauO (Solarenergieanlagen3 zur Stromerzeugung auf Dächern) weiterführende Informationen.