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Datum: 09.07.2026

Landkreises Peine schränkt Beregnung von Grünflächen ein

Allgemeinverfügung tritt am 11. Juli in Kraft

Die geringen Niederschläge und hohen Temperaturen der vergangenen Monate haben die Grundwasserspiegel im Landkreis erneut unter das langjährige Mittel sinken lassen. Sie liegen zurzeit auf einem sehr niedrigen Niveau. Daher schränkt der Landkreis Peine die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen ab Samstag, 11. Juli, ein. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am Freitag, 10. Juli, veröffentlicht.

Demnach ist die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten, sowie von Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen, Trommelberegnungssystemen, Großflächenregnern (Beregnungskanonen) und Rasensprengern bei einer Temperatur ab 24 Grad Celsius täglich in der Zeit von 14 bis 19 Uhr untersagt. Die zeitliche Einschränkung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.

„Die Allgemeinverfügung, die bis zum 30. September gilt, regelt nicht die Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu werden wir eine separate Verfügung erlassen“, erläutert stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder.

Der Landkreis bitte außerdem dringend darum, Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz – insbesondere in der Zeit von 18 bis 22 Uhr – nicht zur Bewässerung von privaten Grünflächen und Gärten oder zur Befüllung von Pools zu verwenden.

„Die Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz betriebenen Grundwassermessstellen ergab niedrige bis sehr niedrige Grundwasserstände im Landkreis Peine. Die Auswirkungen der Dürrephase im Frühjahr und der sehr hohen Temperaturen haben die Grundwasserstände landesweit beeinflusst und erneut zu einem sehr frühzeitigen Einsetzen der saisonalen Grundwasserabsenkung geführt“, berichtet Schröder. Es sei daher notwendig, Wassersparmaßnahmen zu veranlassen, die ein weiteres Absinken des Grundwasserstandes verhindern beziehungsweise verringern.

Autor/in: Katja Schröder