Inhalt

Öffnungszeiten

Kreisverwaltung zwischen den Feiertagen nur eingeschränkt erreichbar

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind zwischen Weihnachten und Silvester nicht oder nur eingeschränkt erreichbar. Abgesehen von den Notdiensten, insbesondere im Sozialleistungs- und Jugendbereich, ist die Kreisverwaltung für die üblichen Anliegen vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar nicht zu erreichen.

Für unaufschiebbare Notfälle sind unter anderem Mitarbeitende der Fachdienste Arbeit, Soziales und Jugendamt im Gebäude des Jobcenters vor Ort.

Wichtig ist, dass die Notdienste an diesen Tagen nicht für alltägliche Anfragen, sondern nur im Notfall zur Verfügung stehen. Die Türen des Jobcenters werden geschlossen sein. Daher bitten wir, die Klingel zu nutzen.

Bereits vom 22. Dezember bis einschließlich 5. Januar geschlossen haben die Kreisbüchereien. Das Kreismuseum ist vom 20. Dezember bis einschließlich 6. Januar geschlossen.

Bürgerinnen und Bürger können die Kreisverwaltung ab dem 5. Januar wieder zu folgenden Öffnungszeiten betreten:

WochentagUhrzeit
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch nur nach Terminvereinbarung
  Donnerstag       8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

Es wird empfohlen, die Möglichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung wahrzunehmen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.


Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes:

Für das Straßenverkehrsamt gelten gesonderte Öffnungszeiten.

Führerscheinstelle sowie Kfz-Zulassungsstelle sind während folgender Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu erreichen:

WochentagUhrzeit
Montag 8.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag

8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
(kein Sonderschalter geöffnet)

Mittwoch 8.00 bis 13.00 Uhr
  Donnerstag       8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag

8.00 bis 12.00 Uhr

In der Kfz-Zulassungsstelle werden für folgende Geschäftsvorgänge Wartemarken für den Sonderschalter ausgegeben

  • Abmeldungen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ersatzausstellung von Fahrzeugscheinen
    (nach Verlust / Beschädigung)
  • Namensänderung oder Umzug innerhalb des Landkreises
    (Kein Halterwechsel !)

Öffnungszeiten der Barkasse des Landkreises Peine:

WochentagUhrzeit
Montag 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr
  Donnerstag       8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr

In der Barkasse können Sie bar und mit EC-Karte Einzahlungen tätigen.

Öffnungszeiten des Jobcenters des Landkreises Peine:

WochentagUhrzeit
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr
     Dienstag      8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr