„Wendesser Moor“: Land erteilt Weisung zum Erlass der Schutzgebietsverordnung
Das Niedersächsische Umweltministerium hat den Landkreis Peine angewiesen, die Schutzgebietsverordnung „Wendesser Moor“ in der am 3. September im Kreistag vorgelegten Form unverzüglich zu veröffentlichen und damit in Kraft zu setzen. In seiner Bewertung hebt das Ministerium die umfassende Abwägung der unterschiedlichen Interessen durch die Kreisverwaltung hervor. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege seien ebenso berücksichtigt worden wie die Nutzungsinteressen der Grundeigentümer und der übrigen Beteiligten.
Der Landkreis Peine hatte das Ministerium über den bisherigen politischen Entscheidungsprozess informiert, nachdem die Verordnung trotz mehrfacher Beratungen im Kreistag nicht beschlossen worden war. Das Ministerium kommt in seiner Einschätzung zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass der Verordnung sprechenden Gründe deutlich schwerer wiegen als die vorgebrachten Einwände. Zudem verweist es auf die Verpflichtung, den Schutz europäischer Lebensräume und Arten sicherzustellen und mögliche finanzielle Folgen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland zu minimieren.
Landrat Henning Heiß erklärt dazu: „Die Einschätzung des Ministeriums bestätigt, dass die Kreisverwaltung die unterschiedlichen Interessen sorgfältig abgewogen und einen differenzierten Verordnungsentwurf erarbeitet hat. Dass zahlreiche Regelungen ausdifferenziert und Handlungsmöglichkeiten berücksichtigt worden sind, zeigt, dass wir uns intensiv mit den Belangen der Beteiligten auseinandergesetzt haben.“
Autor/in: Fabian Laaß