Inhalt

Schülerbeförderung

Eine gut funktionierende Schülerbeförderung ist die Voraussetzung für ein gut funktionierendes Bildungswesen.

Als Träger der Schülerbeförderung ist der Landkreis Peine Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Lebensmittelpunkt im Kreisgebiet haben; unabhängig davon, wo sich die zu besuchende Schule befindet. Grundlage für die Schülerbeförderung ist § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes und darauf aufbauend die Satzung des Landkreises Peine über seine Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderung wird im Landkreis Peine durch den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) bzw. im Freistellungsverkehr durchgeführt.

Auf den weiteren Seiten finden Sie Informationen zu folgenden Themen aus dem Bereich Schülerbeförderung:

Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Fahrradprämie

Fahrten zum Betriebspraktikum

Freigestellter Schülerverkehr

Schülersammelzeitkarte