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Aktuelle Beteiligungsverfahren

Der Fachdienst Umwelt führt in seinem Zuständigkeitsbereich diverse Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Hier finden Sie die entsprechenden Antragsunterlagen und Anschreiben.

Aktuelle Beteiligungsverfahren:

Untere Wasserbehörde

Aktuell gibt es kein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Untere Naturschutzbehörde

Bekanntmachung der Auslegung des Verordnungsentwurfes und die kartenmäßigen Darstellungen zum Erlass einer neuen NSG-Verordnung im Bereich des Naturschutzgebietes (NSG) BR 037 „Wendesser Moor“ unter Berücksichtigung des EU-Vogelschutzgebietes V 56 „Wendesser Moor"

Der Bereich des „Wendesser Moor“ ist bislang als Naturschutzgebiet durch Verordnung vom 11.01.1973 geschützt. Im Jahr 2001 wurden der Bereich bei Wendesse als EU-Vogelschutzgebiet V 56 „Wendesser Moor“ an die EU gemeldet. Da dieser neue Rechtsstatus in der bestehenden NSG-Verordnung noch nicht berücksichtigt ist, wird der Erlass einer neuen Verordnung erforderlich.

Der Entwurf der Verordnung, bestehend aus Verordnungstext und Verordnungskarte sowie der Begründung zur Verordnung liegt einen Monat zur allgemeinen Einsichtnahme aus; und zwar

vom 20.11.2024 bis 20.12.2024

bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Peine, Werner-Nordmeyer-Str. 19A 31226 Peine, innerhalb der Sprechzeiten, möglichst nach Terminvereinbarung unter 05171/401-6268 oder -6269

            Mo                              08:30 – 12:00 Uhr,

            Di                                08:30 - 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

            Do                               08.30 – 12.00 und 14:00 – 17:00 Uhr

            Fr                                08:30 – 12:00 Uhr

oder im Rathaus der Stadt Peine, Kantstr. 5, 31224 Peine während der Dienststunden in der Zeit von

            Mo                               08:00 Uhr – 15:30 Uhr

            Di, Do, Fr                   08:00 Uhr – 12:00 Uhr

            Mi                                08:00 Uhr – 17:00 Uhr

oder bei der Gemeinde Edemissen, FB II Bauplanung und Umwelt, Zimmer 6, Oelheimer Weg 1, 31234 Edemissen während der Dienststunden in der Zeit von

            Mo - Fr                        09:00 Uhr - 12:00 Uhr

            Mo + Di                       14:00 Uhr - 16:00 Uhr

            Mi (nachmittags)    geschlossen

            Do                                14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Es können in dem Zeitraum der Auslegung Bedenken und Anregungen schriftlich beim Landkreis Peine, der Stadt Peine und der Gemeinde Edemissen eingereicht werden.

Zudem können Sie den Entwurf der Verordnung, bestehend aus Verordnungstext und Verordnungskarte sowie die Begründung zur Verordnung während des o.g. Auslegungszeitraumes hier digital einsehen.

Untere Immissionsschutzbehörde

Aktuelle Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz: