Bewachungspersonal melden
Volltext
Vor der Beauftragung von Personal mit Bewachungsaufaben müssen diese gemeldet werden. Die Anmeldung von Wachpersonal ist ausschließlich über das Bewacherregister (BWR) vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis der erfolgten Sachkundeprüfung
Die Sachkundeprüfung muss für folgende Tätigkeiten nachgewiesen werden: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Weihnachtsmärkte), Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (Türsteherinnen, Türsteher) und soweit in leitender Funktion: Bewachung von Unterkünften für Asylsuchende und Geflüchtete oder Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen. -
Wohnortnachweis
Auflistung der Wohnorte der letzten fünf Jahre -
Identitätsnachweis
Deutscher Personalausweis oder deutscher Reisepass mit Meldebescheinigung; bei EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern Personalausweis mit Meldebescheinigung oder Reisepass mit Meldebescheinigung; bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürgern Pass mit elektronischem Aufenthaltstitel oder Pass mit eingeklebtem Aufenthaltstitel mit Meldebescheinigung. - Unterrichtungsnachweis der IHK für Beschäftigte beziehungsweise andere anerkannte Nachweise sind ausreichend bei herkömmlichen Bewachungstätigkeiten.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
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