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Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen

Leistungsnummer: 99008004011002

Volltext

Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Damit können Sie sich bei digitalen Behördengängen oder Online-Diensten sicher ausweisen.

Wenn sich Ihr Wohnsitz ändert, müssen Sie auch die Adresse im Chip Ihres Ausweisdokuments aktualisieren.

Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die eID-Karte:

  • Online:

Wenn Ihre neue Kommune eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, können Sie die Adressänderung im Rahmen dieser Anmeldung auch online durchführen.

Eine persönliche Vorsprache ist dann nicht erforderlich.

Ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Anschrift für den Personalausweis oder die eID-Karte wird Ihnen per Post zugesandt.

  • Persönlich:

Wenn Sie sich vor Ort ummelden möchten oder die Online-Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz nicht möglich ist, wenden Sie sich an das Bürgeramt.

Die Adresse wird dort in der Regel direkt bei der Wohnsitzanmeldung im Chip Ihres Ausweisdokuments aktualisiert.

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT):

  • Nur persönlich:

Die Adresse in Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) kann nur persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde geändert werden.

Eine Online-Änderung ist für den eAT nicht möglich.

Bitte bringen Sie zum Termin Ihre Meldebestätigung mit - sie dient als Nachweis Ihrer neuen Adresse.

Ansprechpunkt

Zuständig für die Aktualisierung im Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte ist das Bürgeramt am neuen Wohnort - sofern unterstützt, auch digital möglich.

Zuständig für die Aktualisierung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist die Ausländerbehörde am neuen Wohnort.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Aktualisierung im Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und der eID-Karte ist das Bürgeramt am neuen Wohnort - sofern unterstützt, auch digital möglich.

Zuständig für die Aktualisierung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ist die Ausländerbehörde am neuen Wohnort.

Voraussetzungen

Sie besitzen einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Sie haben den Wohnsitz gewechselt, sich erfolgreich umgemeldet und sind im Besitz einer aktuellen Meldebestätigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben die Onlinefunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet.
  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung und die Wohnungsgeberbestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

Bei der Online-Wohnsitzanmeldung benötigen Sie zusätzlich:

  • ein NFCfähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
  • die installierte AusweisApp auf Ihrem Smartphone

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Verfahrensablauf

Verfahren bei persönlicher Vorsprache:

Sobald Sie sich im Bürgeramt persönlich umgemeldet haben, werden die Daten auf Ihrem Personalausweis oder Ihrer eID-Karte vor Ort aktualisiert.

Für die Adressänderung im elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), müssen Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde wenden.

Verfahren bei Online-Ummeldung:

Wenn Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen und sofern die Kommune Ihres neuen Wohnsitzes dies anbietet, können Sie Ihre Adresse online aktualisieren.

Ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Anschrift für den Personalausweis oder die eID-Karte wird Ihnen per Post zugesandt.

Eine Vorsprache in der Behörde ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anfechtungsklage

Verpflichtungsklage

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung

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