Landkreis schränkt Beregnung von Grünflächen ein
Die geringen Niederschläge und hohen Temperaturen der vergangenen Monate haben die Grundwasserspiegel im Landkreis unter das langjährige Mittel sinken lassen. Sie liegen zurzeit auf einem sehr niedrigen Niveau. Daher schränkt der Landkreis Peine die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen ab Mittwoch, 16. Juli, ein. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute erlassen. Demnach ist die Beregnung von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten, sowie von Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätzen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen, Trommelberegnungssystemen, Großflächenregnern (Beregnungskanonen) und Rasensprengern bei einer Temperatur ab 24 Grad Celsius täglich in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt. Die zeitliche Einschränkung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
„Die Allgemeinverfügung regelt nicht die Bewässerung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu werden wir eine separate Verfügung erlassen“, erklärt stellvertretende Kreissprecherin Katja Schröder.
Der Landkreis bitte außerdem dringend darum, Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz – insbesondere in der Zeit von 18 bis 22 Uhr – nicht zur Bewässerung von privaten Grünflächen und Gärten oder zur Befüllung von Pools zu verwenden.
„Die aktuelle Auswertung der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ermittelten Grundwasserstände ergab einen niedrigen Grundwasserstand im Landkreis Peine. Die Auswirkungen der Dürrephase im Frühjahr haben die Grundwasserstände landesweit beeinflusst und zu einem sehr frühzeitigen Einsetzen der saisonalen Grundwasserabsenkung geführt“, berichtet Schröder. Es sei daher notwendig, Wassersparmaßnahmen zu veranlassen, die ein weiteres Absinken des Grundwasserstandes verhindern beziehungsweise verringern.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September.
Autor/in: Katja Schröder